
Die Gründung einer GmbH ist für viele Unternehmer der richtige Schritt, um ihr Business professionell aufzustellen und von der Haftungsbeschränkung zu profitieren. Doch bevor Sie diesen wichtigen Schritt gehen, sollten Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. In diesem Artikel erhalten Sie einen detaillierten Überblick über alle Kostenpunkte bei der GmbH-Gründung – von den einmaligen Ausgaben bis zu den laufenden Kosten.
Bei der Gründung einer GmbH fallen verschiedene Kosten an, die sich in einmalige Gründungskosten und laufende Betriebskosten unterteilen lassen. Die Gesamtkosten für eine GmbH-Gründung liegen in der Regel zwischen 1.000 und 2.500 Euro – zusätzlich zum erforderlichen Stammkapital.
Das Stammkapital ist die bedeutendste finanzielle Hürde bei der GmbH-Gründung. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 25.000 Euro, wobei bei der Gründung mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt werden muss. Wichtig zu wissen: Dieses Geld gehört weiterhin Ihnen beziehungsweise Ihrer Gesellschaft und kann für betriebliche Zwecke verwendet werden – es ist also keine verlorene Ausgabe, sondern Betriebsvermögen.
Falls das Stammkapital für Sie eine zu hohe Hürde darstellt, könnte die Gründung einer UG mit geringerem Startkapital eine interessante Alternative sein.
Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Stammkapital ab.
Für eine Standard-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und einem Gesellschafter müssen Sie mit Notarkosten zwischen 300 und 800 Euro rechnen. Diese Kosten umfassen:
Bei mehreren Gesellschaftern oder höherem Stammkapital steigen diese Kosten entsprechend an. Nutzen Sie ein Musterprotokoll für vereinfachte Gründungen, können die Notarkosten niedriger ausfallen – teilweise ab etwa 300 Euro.
Nach der notariellen Beurkundung muss die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Die Kosten für die Handelsregistereintragung betragen in der Regel zwischen 150 und 240 Euro. Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH als eigenständige juristische Person.
Für die Anmeldung Ihres Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt fallen Gebühren von etwa 20 bis 60 Euro an – abhängig von der Kommune. Diese Anmeldung ist notwendig, damit Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können.
Wenn Sie einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen lassen möchten, der optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, sollten Sie mit Anwaltskosten zwischen 500 und 2.000 Euro rechnen. Alternativ können Sie das kostenfreie Musterprotokoll verwenden, das jedoch nur für einfache Gründungskonstellationen geeignet ist.
Ein separates Geschäftskonto ist bei der GmbH praktisch unverzichtbar. Die Einrichtung ist meist kostenfrei, allerdings fallen monatliche Kontoführungsgebühren an – dazu später mehr.
Viele Gründer nehmen professionelle Unterstützung durch Steuerberater oder Gründungsberater in Anspruch. Diese Kosten sind sehr individuell und können zwischen 500 und mehreren tausend Euro liegen – je nach Komplexität und Umfang der Beratung.
Neben den einmaligen Gründungskosten sollten Sie auch die laufenden Kosten im Blick haben:
Für einfache Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer können Sie das gesetzliche Musterprotokoll verwenden. Dies spart Anwaltskosten und reduziert die Notargebühren.
Spezialisierte Gründungsdienstleister bieten Komplettpakete an, die oft günstiger sind als die Beauftragung einzelner Dienstleister. Ein umfassender Leitfaden zur GmbH-Gründung kann Ihnen helfen, den Prozess effizient zu gestalten.
Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Geschäftskonten und wählen Sie ein Modell, das für Gründer optimiert ist. Viele Banken bieten spezielle Konditionen für junge Unternehmen.
Eine häufige Überlegung ist die Alternative zur klassischen GmbH: die Unternehmergesellschaft (UG). Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden, was die Einstiegshürde deutlich senkt. Die weiteren Gründungskosten sind ähnlich, allerdings besteht bei der UG eine Thesaurierungspflicht. Mehr Details finden Sie in unserem Leitfaden zur UG-Gründung.
Hier ein konkretes Beispiel für die Gesamtkosten bei einer Standard-GmbH-Gründung mit einem Gesellschafter:
Gesamtkosten ohne Stammkapital: ca. 740 Euro
Gesamtkosten mit Mindest-Stammkapital: ca. 13.240 Euro
Hinzu kommen optional Anwaltskosten für einen individuellen Gesellschaftsvertrag sowie Beratungskosten, falls gewünscht.
Die Kosten für die Gründung einer GmbH sind überschaubar und planbar. Neben dem Stammkapital von mindestens 12.500 Euro bei Gründung sollten Sie mit einmaligen Kosten zwischen 700 und 2.500 Euro rechnen. Eine sorgfältige Planung und der Vergleich verschiedener Anbieter helfen Ihnen, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Bedenken Sie auch die laufenden Kosten, insbesondere für Steuerberater und Geschäftskonto, um böse Überraschungen zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung steht Ihrer erfolgreichen GmbH-Gründung nichts im Weg.